
In kaum einer anderen Stadt Deutschlands ist auf den Straßen so viel los wie in Berlin. Kein Wunder also, dass Verkehrsunfälle in der Hauptstadt keine Seltenheit sind! Wenn auch Sie in einen Verkehrsunfall geraten sind, dann sollten Sie nicht vergessen, Ihr Fahrzeug nach dem Unfall professionell begutachten zu lassen – denn nur durch einen kompetenten Kfz-Gutachter Berlin ist garantiert, dass Sie nicht auf den Kosten für die Schäden sitzen bleiben. Als Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens für Berlin und Brandenburg kümmern wir uns um die Erstellung von Schadensgutachten, Unfallgutachten und Wertgutachten – für Ihre Schadensregulierung oder Fahrzeugbewertung.
Autounfall: Ihre Rechte als Geschädigter
Sind Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt worden, haben Sie selbstverständlich Recht auf Schadensersatz. Dafür benötigen Sie ein sogenanntes Schadengutachten, das die Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug zur Beweissicherung festhält. Die gute Nachricht: Wenn Sie keine Mitschuld am Unfall tragen, ist das Kfz-Gutachten für Sie kostenlos! Denn in diesem Fall werden alle Ausgaben für die Haftpflichtschäden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Neben den Kosten für das Schadengutachten muss die gegnerische Versicherung zum Beispiel auch für die Abschleppkosten und Reparaturkosten sowie eine eventuelle Wertminderung bzw. den Wertverlust Ihres Autos aufkommen. Wenn nötig, können Sie auch Ihren Anspruch auf einen Mietwagen durchsetzen oder Nutzungsausfall geltend machen. Je nach Schadensfall könnte es sich auch lohnen, einen Anwalt zu wählen. Insgesamt ergeben sich für Sie als Geschädigter also keine Kosten für das Kfz-Gutachten.
Warum Sie auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter setzen sollten
Als Geschädigter sollten Sie unbedingt darauf achten, einen freien, unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Oft schickt die Versicherung des Unfallverursachers einen eigens ausgewählten Kfz-Gutachter zur Besichtigung der Schäden. Dies müssen Sie jedoch nicht akzeptieren! Stattdessen sollten Sie darauf bestehen, eigenständig einen Kfz-Sachverständigen auszuwählen. Denn es kann durchaus sein, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung zugunsten der Versicherung Ihres Unfallgegners handelt und die Schäden kleinrechnen möchte. Dagegen handelt ein unabhängiger Schadensgutachter, wie wir es sind, in Ihrem Interesse. Wir beraten Sie umfangreich und stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite. Von Ihrem Recht, als Unfallopfer frei einen Kfz-Gutachter zu wählen, sollten Sie also unbedingt Gebrauch machen!
So läuft die Begutachtung nach einem Unfall ab
- Kontaktaufnahme
Als erstes vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Am einfachsten geht das, indem Sie uns per Telefon anrufen. Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar und das natürlich auch am Wochenende. Unsere kompetenten Berater beantworten dann alle Ihre Fragen. Wenn Sie wünschen, kommen wir dann so schnell wie möglich zu Ihnen: Entweder gleich zum Unfallort – zum Beispiel nach Berlin Charlottenburg, Mitte, Neukölln, Spandau oder Rudow – oder aber zu Ihnen nach Hause oder auf die Arbeit. In spätestens 60 Minuten sind wir vor Ort.
- Fahrzeugbesichtigung
Bei der Fahrzeugbesichtigung schauen sich unsere erfahrenen Kfz-Sachverständigen, nach Aufnahme der Fahrzeugdaten, die Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug erst einmal genauestens an. Dann werden diese zur Beweissicherung mit hilfe von aussagekräftigen Fotos festgehalten und die Kosten für die Reparatur der Haftpflichtschäden in der Werkstatt eingeschätzt.
- Erstellung des Gutachtens
Unser Kfz-Sachverständigenbüro in Berlin übernimmt dann – mit viel Kompetenz und Sachkunde – die Abwicklung und Erstellung des Gutachtens. In der Fahrzeugbewertung kalkulieren wir die Schadenhöhe, die Ihnen die gegnerische Versicherung schuldig ist. Auch die Wertminderung wird berechnet, indem Wiederbeschaffungswert (also der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall) und Reparaturkosten berücksichtigt werden. Auch im unglücklichen Fall eines Totalschadens (wenn die Kosten für die Reparatur höher sind als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert) berechnen wir die Summe, die Sie von Ihrer Haftpflichtversicherung erhalten. Das Schadengutachten bzw. Unfallgutachten erhalten Sie in der Regel schon am nächsten Werktag.
Übrigens: Bei einem Kostenvoranschlag werden zum Beispiel die Wertminderung und der Nutzungsausfall nicht ermittelt sowie auch die Fahrzeugschäden nicht bildhaft dokumentiert! Gehen Sie also auf Nummer sicher und lassen Sie sich von einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen wie uns ein Kfz-Gutachten erstellen.
Weitere Leistungen unseres Kfz-Sachverständigenbüros für Berlin und Umland
Neben Schadengutachten erstellt unser Kfz-Sachverständigenbüro in Berlin auch Unfallgutachten und Wertgutachten. Beim Unfallgutachten geht es vor allem darum, den Unfallhergang zu rekonstruieren, was für die Schadensregulierung sehr nützlich sein kann. Das Wertgutachten hält dagegen den derzeitigen Wert Ihres Kraftfahrzeugs – wie Pkw, Lkw, Motorrad, Roller, Wohnmobil oder Oldtimer – fest. So ein Gutachten benötigen Sie zum Beispiel dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten. Welches Kfz-Gutachten Sie auch benötigen: Wir sind der richtige Ansprechpartner.